Management von Ehrenamtlichen: Formen und Maßnahmen
"Das größte Kapital sind unsere Mitarbeiter/innen."
Dieser Leitsatz jedes zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebs trifft ohne
Abstriche auch auf den sozialen Bereich zu. Und wie jede gut geführte Personalabteilung in Unternehmen müssen daher auch die für die Ehrenamtlichen
in der AWO Zuständigen regelmäßige "Personalentwicklungsgespräche" durchführen. Damit sind vier- bis sechsmal im Jahr stattfindende Treffen
gemeint, in der Personalleiter/innen (=AWO-Ehrenamts-Verantwortliche) im Dialog mit Mitarbeiter/innen (=Freiwillige) über aufgetretene
Hemmnisse und Schwierigkeiten, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten und -wünsche sprechen. Ziel dieser Gespräche ist es, ständig über die
Entwicklung der Ehrenamtlichen informiert zu sein. Denn nichts motiviert mehr, als das Wissen, dass das eigene Engagement
geschätzt wird
Ersatz von Kosten
Meistens ist es mehr als Zeit, Sinn und Verstand, was Ehrenamtliche investieren.
Hier eine Fahrkarte, dort ein Blumenstrauß und schon wieder sind ein paar Mark weg. Von solchen Kosten kann der Ortsverein seine aktiven
Mitarbeiterinnen entlasten. Nach § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes
(EStG) können die nachgewiesenen Reisekosten steuerfrei erstattet werden. Wer mit seinem Auto unterwegs Ist, kann 0,52 Pfennig abrechnen.
Außerdem können Kosten für Übernachtung und Verpflegung bei Einsätzen oder Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden. Das
gleiche gilt für einen Besuch im Cafe, für Porto- und Telefonkosten.
Ersatz von Aufwendungen
Wenn den Beteiligten die Zettelwirtschaft und die
Abrechnungsmodalitäten zu umständlich sind, können die Ortsvereine die Tätigkeit auch durch einen
einmaligen Betrag honorieren. Nach § 3 Nr. 26 EStG können bis zu 2400 Mark für die "nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter
Menschen" ausgezahlt werden.
Spendenbescheinigungen
Wer nicht direkt auf die Erstattung der Aufwendungen und Kosten angewiesen
ist, kann den Betrag auch beim Fiskus geltend machen. Der Ortsverein stellt eine
Spendenbescheiniqung über die entsprechende Höhe aus. In der Buchführung erscheint dann neben der durch Belege nachgewiesenen "Ausgabe: Kostenerstattung"
eine "Einnahme: Spende" mit dem gleichen Betrag.
Auszüge aus Publikatiomen des
AWO-Bundesverbandes