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Ehrenamt - Formen der Anerkennung

Manche Ehrenamtliche wünschen eine schriftliche Anerkennung ihrer Leistungen. Alle Ehrenamtlichen brauchen die Anerkennung ihrer Arbeit

durch die Verantwortlichen und anderen Mitarbeiter/innen in einem Ortsverein, 

einer Einrichtung oder einem Projekt

durch den Verband auf Kreis- und Regionalebene

durch die Öffentlichkeit und die Presse.

Denn nichts motiviert mehr, als das Wissen, dass das eigene Engagement  geschätzt wird. Deshalb zeigen Sie den Freiwilligen im Alltag immer wieder,  wie wichtig ihr Beitrag für die AWO ist. Nehmen Sie dazu alle möglichen kleinen und großen Anlässe wahr, um Ehrenamtlichen gegenüber Zeichen der Anerkennung und  Dankbarkeit zu setzen. Zum Beispiel durch

eine Karte zum Geburtstag

eine Einladung zum Abendessen

eine kleine Feier zu runden Jubiläen

Dankeschön-Feiern zu Weihnachten

Ehrennadeln

die Auslobung eines Preises für besonders engagierte Ehrenamtliche (z.B. "Lotte-Lemke-Preis")

die pressewirksame Vorstellung des "Ehrenamtlichen des Jahres" z.B. am Tag des Ehrenamtes.

Management von Ehrenamtlichen: Formen und Maßnahmen

"Das größte Kapital sind unsere Mitarbeiter/innen."  Dieser Leitsatz jedes zeitgemäßen Wirtschaftsbetriebs trifft ohne 
Abstriche auch auf den sozialen Bereich zu. Und wie jede gut geführte Personalabteilung in Unternehmen müssen daher auch die für die Ehrenamtlichen in der AWO Zuständigen regelmäßige "Personalentwicklungsgespräche" durchführen. Damit sind vier- bis sechsmal im Jahr stattfindende Treffen gemeint, in der Personalleiter/innen (=AWO-Ehrenamts-Verantwortliche) im Dialog mit Mitarbeiter/innen (=Freiwillige) über aufgetretene 
Hemmnisse und Schwierigkeiten, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten und -wünsche sprechen. Ziel dieser Gespräche ist es, ständig über die Entwicklung der Ehrenamtlichen informiert zu sein. Denn nichts motiviert mehr, als das Wissen, dass das eigene Engagement geschätzt wird

Ersatz von Kosten

Meistens ist es mehr als Zeit, Sinn und Verstand, was Ehrenamtliche investieren.  Hier eine Fahrkarte, dort ein Blumenstrauß und schon wieder sind ein paar Mark weg. Von solchen Kosten kann der Ortsverein seine aktiven Mitarbeiterinnen entlasten. Nach § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes  (EStG) können die nachgewiesenen Reisekosten steuerfrei erstattet werden. Wer mit seinem Auto unterwegs Ist, kann 0,52 Pfennig abrechnen.  Außerdem können Kosten für Übernachtung und Verpflegung bei Einsätzen oder Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden. Das gleiche gilt für einen Besuch im Cafe, für Porto- und Telefonkosten.

Ersatz von Aufwendungen

Wenn den Beteiligten die Zettelwirtschaft und die Abrechnungsmodalitäten zu umständlich sind, können die Ortsvereine die Tätigkeit auch durch einen  einmaligen Betrag honorieren. Nach § 3 Nr. 26 EStG können bis zu 2400 Mark für die "nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen" ausgezahlt werden.

Spendenbescheinigungen

Wer nicht direkt auf die Erstattung der Aufwendungen und Kosten angewiesen ist, kann den Betrag auch beim Fiskus geltend machen. Der Ortsverein stellt eine Spendenbescheiniqung über die entsprechende Höhe aus. In der Buchführung erscheint dann neben der durch Belege nachgewiesenen "Ausgabe: Kostenerstattung" eine "Einnahme: Spende" mit dem gleichen Betrag.

Auszüge aus Publikatiomen des AWO-Bundesverbandes

 
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Letzte Aktualisierung am 05.03.06
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