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Richtlinien für die Verleihung der Marie-Juchacz-Plakette

Der Bundesvorstand verleiht als Ehrung an Persönlichkeiten, die sich um die Arbeiterwohlfahrt, ihre Ziele und Aufgaben verdient gemacht haben, die Marie-Juchacz-Plakette nach folgenden Richtlinien:

  1. Mit der Marie-Juchacz-Plakette sollen Persönlichkeiten geehrt werden, die am Auf- und Ausbau des Verbandes maßgeblich mitgearbeitet haben. Dabei soll sich der Wirkungskreis des Engagements über den regionalen Bereich hinaus erstreckt und Impulse zur Weiterentwicklung der Arbeiterwohlfahrt ausgelöst haben. Es sind insbesondere Persönlichkeiten zu berücksichtigen, die:

    neue Aufgaben sozialer Art aufgegriffen und durchgeführt haben

    an der Gestaltung fortschrittlicher rechtlicher und gesellschaftspolitischer Grundlagen im Sinne der grundsätzlichen Vorstellungen der Arbeiterwohlfahrt maßgeblich mitgearbeitet haben

    sich in Politik und Gesellschaft für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen benachteiligter Gruppen nachhaltig und wirkungsvoll eingesetzt haben

    wesentlich Anteil an der Entwicklung sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher Grundlagen der Sozialarbeit und von sozialen Berufen haben

  2. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Plakette sind die Vorstände der Landes- und Bezirksverbände und er Bundesvorstand der Arbeiterwohlfahrt. Der Namensvorschlag ist ausführlich zu begründen und muss vertraulich behandelt werden

  3. Der BGB - Vorstand prüft die Vorschläge und legt sie mit einer Stellungnahme dem Bundesvorstand zur Entscheidung vor

  4. Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form durch den Bundesvorstand oder in seinem Auftrage. In einer Urkunde sind die Gründe für die Verleihung im einzelnen darzustellen.

Bonn, den 11.03.1994

Arbeiterwohlfahrt
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Letzte Aktualisierung am 05.03.06
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