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Richtlinien für die Verleihung der Marie-Juchacz-Plakette
Der Bundesvorstand verleiht als Ehrung an Persönlichkeiten, die sich um die
Arbeiterwohlfahrt, ihre Ziele und Aufgaben verdient gemacht haben, die
Marie-Juchacz-Plakette nach folgenden Richtlinien:
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Mit der Marie-Juchacz-Plakette sollen Persönlichkeiten geehrt werden, die am Auf-
und Ausbau des Verbandes maßgeblich mitgearbeitet haben. Dabei soll sich der
Wirkungskreis des Engagements über den regionalen Bereich hinaus erstreckt und Impulse
zur Weiterentwicklung der Arbeiterwohlfahrt ausgelöst haben. Es sind insbesondere
Persönlichkeiten zu berücksichtigen, die:
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neue Aufgaben sozialer Art aufgegriffen und durchgeführt haben |
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an der Gestaltung fortschrittlicher rechtlicher und gesellschaftspolitischer Grundlagen
im Sinne der grundsätzlichen Vorstellungen der Arbeiterwohlfahrt maßgeblich
mitgearbeitet haben |
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sich in Politik und Gesellschaft für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen
benachteiligter Gruppen nachhaltig und wirkungsvoll eingesetzt haben |
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wesentlich Anteil an der Entwicklung sozial- und gesellschaftswissenschaftlicher
Grundlagen der Sozialarbeit und von sozialen Berufen haben |
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Plakette sind die Vorstände der
Landes- und Bezirksverbände und er Bundesvorstand der Arbeiterwohlfahrt. Der Namensvorschlag
ist ausführlich zu begründen und muss vertraulich behandelt werden
Der BGB - Vorstand prüft die Vorschläge und legt sie mit einer Stellungnahme dem
Bundesvorstand zur Entscheidung vor
Die Verleihung erfolgt in feierlicher Form durch den Bundesvorstand oder in seinem
Auftrage. In einer Urkunde sind die Gründe für die Verleihung im einzelnen darzustellen.
Bonn, den 11.03.1994
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