Verdienstmedaille der Arbeiterwohlfahrt
Anlässlich des 60 jährigen Bestehens der Arbeiterwohlfahrt wurde eine
Verdienstmedaille gestiftet, die am 13. Dezember 1979 in Berlin erstmalig verdienten
Mitgliedern der Arbeiterwohlfahrt verliehen wurde.
Äußeres Zeichen dieser Ehrung ist eine Medaille, eine Abzeichen und eine Urkunde.
Richtlinien für die Verleihung der Verdienstmedaille der Arbeiterwohlfahrt
Mit der Verdienstmedaille sollen Persönlichkeiten geehrt werden, die in ihrem
Verbandsbereich (Landes-, Bezirks-, Kreis-, Gemeinde-/Standverband und Ortsverein)
maßgeblich mitgearbeitet und sich verdienst gemacht haben, am Auf- und Ausbau der
Arbeiterwohlfahrt und an der Durchführung sozialer Aufgaben.
Die Verdienstmedaille kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden.
Vorschlagsberechtigt sind die Vorstände der Landes- und Bezirksverbände, der
Kreisverbände, der Stadt- und Gemeindeverbände und Ortsvereine der Arbeiterwohlfahrt
Der Namensvorschlag ist im einzelnen, zusammen mit der Beantragung ausführlich zu
begründen.
Der zuständige Landes-/Bezirksverband entscheidet über die Vergabe.
Verliehen wird die Verdienstmedaille vom Bundesvorstand und überreicht durch den
jeweiligen Landes- bzw. Bezirksvorstand.