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Wie wäre es mit einer AWO-Familienmitgliedschaft?

Diese ist ideal für Familien, Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt und Alleinerziehende:

Der Familienbeitrag beträgt mindestens 4,- Euro pro Monat. Jeder Partner ist vollwertiges Mitglied der AWO. Alle minderjährigen Kinder sind beitragsfrei mit dabei!

Für Alleinerziehende beträgt der Familienbeitrag 2,50 Euro pro Monat, ist also identisch mit dem Einzelbeitrag. Auch hier sind alle minderjährigen Kinder beitragsfrei mit dabei!

Wenn Sie sich für eine Familienmitgliedschaft entscheiden haben, finden Sie das Beitrittsformular hier im Internet aus.

Familie

Wenn Sie bereits Mitglied bei der AWO sind ...

... können Sie Ihre aktuelle Einzelmitgliedschaft zum 1.1. des nächsten Jahres in eine Familienmitgliedschaft umwandeln. Für diejenigen unter Ihnen, die sich bereits jetzt für einen Mitgliedsbeitrag von 4,- Euro (oder mehr) entschieden haben oder alleinerziehend sind, ist dies nicht mit Mehrkosten verbunden. Damit wären aber nicht nur Sie, sondern auch Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte und/oder Ihre Kinder mit in der AWO.

Sollten Sie sich für die Familienmitgliedschaft entscheiden, dann füllen Sie einfach das Änderungsformular hier im Internet aus. Sie erhalten dann als Überraschung ein kleines Dankeschön ...

    

Wie auch immer Sie sich entscheiden, wir freuen uns, dass Sie Mitglied bei der AWO sind bzw. werden wollen!

Hinweise zur Familienmitgliedschaft

"Um Familien eine sozial verträgliche Mitgliedschaft in der Arbeiterwohlfahrt zu ermöglichen, wird ein Familienbeitrag unter folgenden Voraussetzungen eingeführt:

Eine Familienmitgliedschaft kann von Ehepartnern/Lebensgefährten erworben werden.

Der Familienbeitrag beträgt mindestens 8,- DM pro Monat. Jede Familie erhält ein Mitgliedsbuch und jeder Partner kann das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht ausüben. Minderjährige Kinder, sofern der/die gesetzliche Vertreter/in deren Beitritt zur AWO erklären, sind beitragsfrei. Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Mit Erreichen der Volljährigkeit erklärt das beitragsfreie Mitglied seine beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft zur AWO oder dem Jugendwerk der AWO. Ansonsten endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres.

Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 5,-DM."

Beschluss der Bundeskonferenz Mainz im November 1996
(siehe AWO-Aktuell 1/1997, S.28)

Hinweise zum Verfahren:

Der Familienbeitrag gilt seit dem 1. Januar 1997.

Familienmitglieder sind nicht automatisch AWO-Mitglieder. Sie müssen ihre Mitgliedschaft zur AWO erklären. Familien, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende, die in eine Familienmitgliedschaft überwechseln möchten, müssen dies auf dem Aufnahmeschein erklären.

Bei einer Familienmitgliedschaft können beide Ehepartner/Lebensgefährten, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, das satzungsgemäß geregelte aktive und passive Wahlrecht auf Ortsvereinsebene ausüben. Die Rechtmäßigkeit von Mandaten (z. B. Kreiskonferenz etc.) liegt in der Verantwortung der „delegierenden" Stelle, also wieder beim Ortsverein.

 
Arbeiterwohlfahrt
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70771 Leinfelden-Echterdingen
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Letzte Aktualisierung am 30.08.14
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