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FORMULAR ANMELDUNG

ARBEITERWOHLFAHRT
LEINFELDEN-
ECHTERDINGEN
Aufwärts

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen für Ferien- und Erholungsaufenthalte

1. Anmeldung

An den Ferien- und Erholungsaufenthalten der Arbeiterwohlfahrt Leinfelden-Echterdingen e.V. kann grundsätzlich jeder teilnehmen, sofern keine Altersbeschränkung festgelegt ist.

Personen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen sowie pflegebedürftige Personen können nur nach Absprache und mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters teilnehmen. Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Anmeldungen erfolgen in schriftlicher Form. Die Anmeldung wird rechtsgültig, wenn sie vom Veranstalter in schriftlicher Form bestätigt wurde.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu leisten. Nach Zusendung der Reiseunterlagen sind die Restkosten (Gesamtkosten abzüglich Anzahlung) ohne weitere Aufforderung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise sowie aus hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Reise-Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Reiserücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt der Reiserücktritt mindestens 40 Tage vor Reisebeginn wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben. Bei späterem Reiserücktritt werden folgende Ausfallgebühren erhoben:

40.-15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises

14.-07. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

ab 06. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises

Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Den Nachweis eines höheren Schadens bei Reiserücktritt behalten wir uns ausdrücklich vor. In diesem Fall ist anstatt der o.g. Pauschalen der tatsächliche Schaden zu bezahlen. Tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt entsprechendes.

Wird ein Ersatzteilnehmer vermittelt - die bestätigte Anmeldung ist maßgeblich - wird auf die Ausfallgebühren verzichtet.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Sollte durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, ein Erholungsaufenthalt ausfallen, ist er bemüht, ein Ersatzangebot zu machen.

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich sonst in einer Weise vertragswidrig verhält, die die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund rechtfertigt. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

Der Reiseveranstalter kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist.

Termin, Programm, Preis und Leistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung des Erholungsangebotes.

Änderungen der Leistungen und Preise sind durch uns bis zur Teilnahmebestätigung möglich, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmer zumutbar sind. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern.

6. Haftung des Reiseveranstalters

Die Haftung für durch Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt Leinfelden-Echterdingen oder deren Leistungsträger verursachte Schäden wird auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

  2. soweit der Träger für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Rahmen von Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet sind.

7. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden. Entstehen dem Reiseveranstalter hieraus zusätzliche Kosten, so gehen diese zu Lasten des Reiseteilnehmers.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Richtigkeit von Auskünften über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften. Unberührt davon bleibt die Haftung des Reiseveranstalters bei grobem Verschulden.

Arbeiterwohlfahrt
Leinfelden-Echterdingen e.V.

Schulstraße 15
70771 Leinfelden-Echterdingen
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Letzte Aktualisierung am 05.03.06
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