Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen für Ferien- und Erholungsaufenthalte
1. Anmeldung
An den Ferien- und Erholungsaufenthalten der Arbeiterwohlfahrt Leinfelden-Echterdingen
e.V. kann grundsätzlich jeder teilnehmen, sofern keine Altersbeschränkung festgelegt
ist.
Personen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen sowie pflegebedürftige Personen können nur
nach Absprache und mit
ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters teilnehmen. Teilnehmer mit ansteckenden
Krankheiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Anmeldungen erfolgen in schriftlicher Form. Die Anmeldung wird rechtsgültig, wenn sie
vom Veranstalter in schriftlicher Form bestätigt wurde.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Gesamtpreises zu leisten. Nach Zusendung der Reiseunterlagen sind die
Restkosten (Gesamtkosten abzüglich Anzahlung) ohne weitere Aufforderung spätestens 14
Tage vor Reisebeginn zu bezahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der
jeweiligen Reise sowie aus hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Reise-Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Reiserücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt der Reiserücktritt
mindestens 40 Tage vor Reisebeginn wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 25,- Euro erhoben. Bei späterem Reiserücktritt werden folgende Ausfallgebühren
erhoben:
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim Veranstalter.
Den Nachweis eines höheren Schadens bei Reiserücktritt behalten wir uns ausdrücklich
vor. In diesem Fall ist anstatt der o.g. Pauschalen der tatsächliche Schaden zu bezahlen.
Tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt entsprechendes.
Wird ein Ersatzteilnehmer vermittelt - die bestätigte Anmeldung ist maßgeblich - wird
auf die Ausfallgebühren verzichtet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Sollte durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die der Reiseveranstalter nicht zu
vertreten hat, ein Erholungsaufenthalt ausfallen, ist er bemüht, ein Ersatzangebot zu
machen.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich sonst in einer Weise
vertragswidrig verhält, die die sofortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
rechtfertigt. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
Der Reiseveranstalter kann bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist.
Termin, Programm, Preis und Leistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung des
Erholungsangebotes.
Änderungen der Leistungen und Preise sind durch uns bis zur Teilnahmebestätigung
möglich, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters
für den Teilnehmer zumutbar sind. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von
Druckfehlern und Irrtümern.
6. Haftung des Reiseveranstalters
Die Haftung für durch Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt Leinfelden-Echterdingen oder
deren Leistungsträger verursachte Schäden wird auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
-
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
-
soweit der Träger für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen
des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Rahmen von
Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet sind.
7. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert
werden. Entstehen dem Reiseveranstalter hieraus zusätzliche Kosten, so gehen diese zu
Lasten des Reiseteilnehmers.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Richtigkeit von Auskünften über
Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften. Unberührt davon bleibt die Haftung
des Reiseveranstalters bei grobem Verschulden.