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Ehrenzeichen und Urkunden der AWO Württemberg e.V.

Die Abwicklung soll über die Kreisverbände erfolgen.

§ 1 Allgemeines

  1. Urkunde und goldenes Ehrenzeichen für hervorragende Verdienste des Bezirksverbandes Württemberg e.V.

  2. goldenes Treuezeichen mit Urkunde 60 Jahre Mitgliedschaft

  3. silbernes Treuezeichen mit Urkunde 50 Jahre Mitgliedschaft

  4. goldenes Treuezeichen mit Urkunde 40 Jahre Mitgliedschaft

  5. silbernes Ehrenzeichen mit Urkunde 25 Jahre Mitgliedschaft

  6. Abzeichen mit Urkunde für langjährige ehrenamtliche aktive Mitarbeit von mindestens 10 Jahren

  7. Urkunde 10 Jahre Mitgliedschaft

  8. Urkunde 5 Jahre Helfertätigkeit

Die Ehrungen können für die im § 3 bis § 10 genannten Gründe vorgenommen werden.

Die Überreichung sämtlicher Urkunden und Ehrenzeichen sollen durch den/die Vorsitzenden des Ortsvereins bzw. des Kreisverbandes im Rahmen einer Veranstaltung der Arbeiterwohlfahrt erfolgen

§ 2 Urkunde

Mit der Verleihung des Ehrenzeichens wird eine Urkunde ausgehändigt, die:

  1. den Grund der Verleihung und

  2. die Art des Ehrenzeichens (nicht bei § 1,1e und 1f) nennt

§ 3 Urkunde und goldenes Treuezeichen für 60-iährige Mitgliedschaft, Verleihung durch Vorsitzenden des KV

§ 4 Urkunde und silbernes Ehrenzeichen für 50 jährige Mitgliedschaft

§ 5 Urkunde und goldenes Ehrenzeichen für 40 jährige Mitgliedschaft

§ 6 Urkunde und goldenes Ehrenzeichen für hervorragende Verdienste

  1. Urkunde und goldenes Ehrenzeichen (Anstecker) können:

    1. in Würdigung der hervorragenden Verdienste um die Arbeiterwohlfahrt, die über die regionale Ebene hinausgehen

    2. für den persönlichen Einsatz im Dienste der Mitmenschen im Bezirksverband Württemberg e.V.

  2. Die goldene Ehrenzeichen werden auf schriftlich begründeten Antrag des Kreisverbandes durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des Bezirksverbandes verliehen. Ortsvereine stellen den Antrag auf Verleihung über den zuständigen Kreisverband.

  3. Goldene Ehrenzeichen und Urkunden werden grundsätzlich bei Bezirkskonferenzen, überregionalen Veranstaltungen oder bei besonderen feierlichen Anlässen von dem/der Bezirksvorsitzenden, seinen Stellvertretern oder einem Bezirksvorstandsmitglied überreicht. In Ausnahmefällen durch einen leitenden Mitarbeiter der Bezirksgeschäftsführung.

§ 7 Urkunde und silbernes Ehrenzeichen für 25 jährige Mitgliedschaft

§ 8 Urkunde und Anstecker für langjährige ehrenamtliche aktive Mitarbeit

die Ehrung kann nach 10 jähriger ehrenamtlich aktiver Mitarbeit in der Arbeiterwohlfahrt durch den zuständigen Ortsverein oder Kreisverband erfolgen

§ 9 Urkunde für 10 Jahre Mitgliedschaft

die Ehrung kann nach Feststellung der 10 jährigen Mitgliedschaft innerhalb der Arbeiterwohlfahrt durch die Verbandsgliederung erfolgen, der zu diesem Zeitpunkt das Mitglied beitragszahlend angehört

§10 Urkunde für 5 Jahre ehrenamtliche aktive Mitarbeit

die Ehrenurkunde kann bei mindestens 5 jähriger ehrenamtlicher aktiver Helfertätigkeit in einer Gliederung oder Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt verliehen werden.

§ 11 Bestellung und Kosten der Urkunden und Ehrenzeichen

  1. Alle Urkunden und Ehrenzeichen können beim Bezirksverband bestellt werden

  2. Urkunden und Treuezeichen für besondere Verdienste werden vom Bezirksverband ausgestellt und von der/dem Bezirksvorsitzenden unterschrieben

  3. 60 jährige Mitgliedschaft Urkunden und Treuezeichen sind kostenlos

  4. Die verleihende/ beantragende Stelle trägt die Kosten der Urkunden und Ehrenzeichen für:

50 jährige Mitgliedschaft
40 jährige Mitgliedschaft
25 jährige Mitgliedschaft
langjährige ehrenamtliche aktive Mitarbeit
10 jährige Mitgliedschaft
5 Jahre ehrenamtliche aktive Mitarbeit
Anstecker bei Eintritt - Mitgliedschaft

§ 12 Die Richtlinien treten am 01.05.1985 in Kraft

Sie wurden am 28.04 1994 geändert.

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Letzte Aktualisierung am 05.03.06
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